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   BGH, 25.04.1957 - II ZR 145/56   

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https://dejure.org/1957,5212
BGH, 25.04.1957 - II ZR 145/56 (https://dejure.org/1957,5212)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1957 - II ZR 145/56 (https://dejure.org/1957,5212)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1957 - II ZR 145/56 (https://dejure.org/1957,5212)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 25.04.1957 - II ZR 145/56
    Dabei ist es zutreffend davon ausgegangen, daß grob fahrlässig nur der handelt, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in einem ungewöhnlich hohen Grade verletzt und dasjenige unbeachtet läßt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müßte (BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]).
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Auszug aus BGH, 25.04.1957 - II ZR 145/56
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß den Klägern ein Verschulden ihres Fahrers M. im Rahmen des § 61 VVG nicht zuzurechnen ist, weil M. nicht ihr Repräsentant war, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 11, 120; 22, 109 [BGH 29.10.1956 - II ZR 130/55][121]).
  • BGH, 25.11.1953 - II ZR 7/53

    Kraftfahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 25.04.1957 - II ZR 145/56
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß den Klägern ein Verschulden ihres Fahrers M. im Rahmen des § 61 VVG nicht zuzurechnen ist, weil M. nicht ihr Repräsentant war, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 11, 120; 22, 109 [BGH 29.10.1956 - II ZR 130/55][121]).
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 130/55

    Abtretung von Geschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 25.04.1957 - II ZR 145/56
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß den Klägern ein Verschulden ihres Fahrers M. im Rahmen des § 61 VVG nicht zuzurechnen ist, weil M. nicht ihr Repräsentant war, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 11, 120; 22, 109 [BGH 29.10.1956 - II ZR 130/55][121]).
  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 226/68

    Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der

    Wenn dann der Beklagte, der bei einem Zusammenstoß selbst aufs schwerste gefährdet werden mußte, doch noch in die Gegenfahrbahn gefahren ist, obwohl dafür kein Beweggrund, etwa eine leichtfertige Überholungsabsicht oder ähnliches, ersichtlich ist, dann spricht nicht ein typischer Geschehensablauf, sondern im Gegenteil sehr wenig dafür, daß er sich insoweit eine Verletzung seiner Verkehrspflichten zuschulden kommen ließ, die besonders kraß und auch von seiner Person aus gesehen unentschuldbar war und damit das gewöhnliche, in § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmte Maß der Fahrlässigkeit erheblich überschritt (vgl. BGH Urt. v. 25. April 1957 - II ZR 145/56 - VersR 1957, 353 zu § 61 VVG Senatsurteil vom 24. Juni 1969 - VI ZR 36/68 - VersR 69, 848 mit Nachweisen, zu § 640 RVO std. Rspr.).
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